Rund um die Pflege

Rund um die Ambulante Pflege – Häufig gestellte Fragen:

Welche Leistungen bietet ein ambulanter Pflegedienst / eine Sozialstation an?

  • Leistungen im Rahmen der häuslichen Krankenpflege wie z. B. Richten von ärztlich verordneten Medikamenten, Verabreichen von ärztlich verordneten Medikamenten, Anlegen und Wechseln von Wundverbänden, An- oder Ausziehen von Kompressionsstrümpfen/-strumpfhosen
  • Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung wie z. B. Körperpflege, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Begleitung außer Haus/Behördengänge und Arztbesuche, Reinigung der Wohnung

und außerdem

  • Verhinderungspflege nach Pflegeversicherung
  • Beratungsbesuche beim Bezug von Pflegegeld
  • allgemeine Beratung (SGB V, SGB XI, SGB XII)
  • Unterstützung bei Antragstellungen der Pflegeversicherung
  • Unterstützung bei Widersprüchen gegen den Bescheid der Pflegeversicherung
  • Vermittlung weiterer Hilfen

Für mehr Infos zu unseren Leistungen & Preisen schauen Sie gern auf der Startseite unter “Ambulante Pflege” und der Sozialstation in Wohnortnähe der/des zu Pflegenden.

Was bedeutet eigentlich häusliche Krankenpflege?

Häusliche Krankenpflege bedeutet, dass ein:e Patient:in zu Hause von Pflegefachkräften versorgt wird.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die häusliche Krankenpflege, wenn dadurch ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt werden kann. Um Leistungen der häuslichen Krankenpflege zu erhalten muss man nicht pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung sein.

Was bedeutet eigentlich Verhinderungspflege?

Pflegt ein:e Angehörige:r eine pflegebedürftige Person, so hat selbstverständlich auch diese:r Angehörige ein Anrecht auf eine „Auszeit“. Im Urlaubs- oder Krankheitsfall greift die Verhinderungspflege. Jede:r pflegende Angehörige, die/der eine:n Patient:in bereits seit mindestens einem halben Jahr pflegt, hat insgesamt 42 Kalendertage im Jahr Anrecht auf Verhinderungspflege und wird für diesen Zeitraum von einer Pflegekraft sozusagen vertreten. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse.

Kann eine Verhinderungspflege auch stundenweise in Anspruch genommen werden?

Ist die Pflegeperson bzw. die/der Angehörige weniger als acht Stunden verhindert, handelt es sich um eine sogenannte „stundenweise Verhinderungspflege“.
Dabei wird das Pflegegeld nicht gekürzt und der Zeitraum wird nicht auf die zeitliche Höchstdauer von 42 Tagen angerechnet. Die stundenweise Verhinderungspflege kann solange in Anspruch genommen werden bis der Gesamtanspruch pro Kalenderjahr verbraucht ist.

Wer ist pflegebedürftig und wie kann ein Pflegegrad beantragt werden?

Pflegebedürftigkeit liegt nach der Definition des Gesetzes bei Personen vor, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Das sind Personen, die körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können.

Wer Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen will, muss einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse ist Teil Ihrer Krankenkasse. Der Antrag kann auch von Familienangehörigen, Nachbar:innen oder guten Bekannten gestellt werden, wenn sie dazu bevollmächtigt sind. Sobald der Antrag bei der Pflegekasse gestellt wurde, beauftragt diese den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder eine:n unabhängige:n Gutachter:in mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Anträge können bei der Krankenkasse (vor Ort, per Post oder per Internet) angefordert werden.

Habe ich mit Antragstellung einen Anspruch auf Beratung durch die Pflegekasse?

Nach Eingang eines Antrags auf Leistungen der Pflegeversicherung besteht ein Anspruch auf frühzeitige und umfassende Beratung durch die Pflegeberater:innen der Pflegekasse.
Die Pflegekasse bietet Ihnen und Ihren Angehörigen unmittelbar nach Stellung des Antrags einen konkreten Termin für eine Pflegeberatung an, die innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung durchzuführen ist.
Die Pflegekasse benennt Ihnen außerdem eine:n Pflegeberater:in, welche:r persönlich für Sie zuständig ist. Alternativ hierzu kann Ihnen die Pflegekasse auch einen Beratungsgutschein ausstellen, in dem unabhängige und neutrale Beratungsstellen benannt sind und bei denen der Beratungsgutschein zulasten der Pflegekasse ebenfalls innerhalb der Zwei-Wochen-Frist eingelöst werden kann. Auf Wunsch kommt die/der Pflegeberater:in auch zu Ihnen nach Hause.

Woran sollte man vor der MDK-Begutachtung denken?

Die/Der jeweilige Gutachter:in kommt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung in Ihre  Wohnung. Mit der schriftlichen Mitteilung zum Termin werden Sie gebeten, eventuell vorhandene Unterlagen  wie:

  • Pflegetagebücher/ Pflegeprotokolle bzw. vergleichbare eigene Aufzeichnungen,
  • ärztliche Unterlagen,
  • aktuelle Medikamente und Medikamentenplan,
  • benötigte und genutzte Hilfsmittel wie z. B. Brille, Hörgerät, Rollator
  • Pflegedokumentation des Pflegedienstes,
  • Entlassungsbericht aus dem Krankenhaus,
  • Schwerbehindertenausweis

bereitzulegen.

Bitten Sie eine Person Ihres Vertrauens, die Sie pflegt oder Ihre Situation gut kennt, zum Termin anwesend zu sein.

Falls ein:e gesetzliche:r Betreuer:in benannt ist, ist diese:r über den Begutachtungstermin zu informieren.

Wie läuft die Begutachtung durch den MDK ab und wie lange dauert diese?

Die MDK-Gutachter:innen sind speziell ausgebildete Pflegefachkräfte oder Ärzte/Ärztinnen, die mit Hilfe eines standardisierten Fragenkataloges Ihren Gesundheitszustand ermitteln. Diese möchten einen Eindruck von Ihrer persönlichen Pflegesituation gewinnen. Daher sollte im Gespräch mit der/dem Gutachter:in geschildert werden, wie selbstständig Sie Ihren Alltag gestalten können und bei welchen Dingen Sie im Alltag Hilfe benötigen. Der Hausbesuch kann bis zu einer Stunde dauern.

Von wem erhalte ich den Bescheid über den Pflegegrad?

Die/Der MDK-Gutachter:in fasst die Ergebnisse des Hausbesuchs in einem standardisierten Gutachten zusammen, gibt eine Empfehlung über den entsprechenden Pflegegrad ab und sendet es an die Pflegekasse. Die Pflegekasse entscheidet dann auf dieser Grundlage über Ihren Pflegeantrag und sendet Ihnen den Bescheid über den Pflegegrad zu.  Wenn Sie damit einverstanden sind übersendet Ihnen die Pflegekasse auch das MDK-Gutachten.

Was beinhalten die Leistungen des SGB XI?

Die Leistungen des SGB XI – Pflegeversicherung – körperbezogene Pflegemaßnahmen wie Waschen, Anziehen, Hilfestellung beim Essen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen wie Spaziergänge, Unterstützung bei Spiel und Hobby, Orientierungshilfen sowie Hilfe bei der Haushaltsführung wie Einkaufen, Reinigen oder Kochen.

Weitere Informationen zum Thema Pflege und zum Thema Pflegestärkungsgesetz finden Sie unter:

>>Die AWO informiert rund um die Pflege unter: https://www.awo-pflegeberatung.de/

>>Informationen seitens des Bundesministeriums für Gesundheit unter:  https://www.pflegestaerkungsgesetz.de/