Info-Telefon 0800 / 54 000 54

 
 

Das AWO-Pflegenetz sucht ...

... für die Kurzzeitpflege mit 20 Plätzen, Standort Ida-Wolff-Geriatriezentrum, ab sofort

zwei Krankenschwestern/-pfleger

mit 30 Stunden wöchentlich (Mehrarbeit nach Bedarf), vorerst für 2 Jahre befristet und

eine/n Krankenschwester/-pfleger

mit der Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (zurzeit 19,25 Stunden und Mehrarbeit nach Bedarf) als Vertretung für die Zeit während des Beschäftigungsverbotes und evtl. anschließender Elternzeit einer Mitarbeiterin.

Sie verfügen über

  • eine abgeschlossene 3jährige Ausbildung zur/zum Krankenschwester/-pfleger oder Gesundheits- und Krankenpfleger/in,
  • Engagement und Verantwortungsbewusstsein,
  • ein bewohnerorientiertes und aktivierendes Pflegeverständnis,
  • Einfühlungsvermögen und Flexibilität,
  • EDV-Kenntnisse.

Hinsichtlich der bestehenden Schnittstellen zwischen dem Krankenhaus/der stationären und ambulanten Pflege sind Erfahrungen in der stationären und ambulanten Pflege wünschenswert.

Wir bieten Ihnen

  • ein leistungsgerechtes Entgelt nach dem BMT-AW II und weitere tarifliche Leistungen,
  • eine umfassende Einarbeitung und Raum für selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten,
  • ein gutes Betriebsklima,
  • ein Verantwortlichen-Konzept zu den Schwerpunktthemen Ernährung, Hygiene, Wunden, Kontinenzförderung, Medizinprodukte,
  • vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten,
  • Pflegekonzeption, Pflegeleitlinien, Pflegestandards,
  • Bezugspflegeorganisation und zeitgemäße Pflegeplanung und Dokumentation.

Wenn für Sie kundenorientiertes Arbeiten hohe Priorität besitzt und Sie sich angesprochen fühlen, senden Sie uns bitte Ihre vollständige, schriftliche Bewerbung an die:

AWO Ida-Wolff-Geriatriezentrum Neukölln gGmbH i.I.
Personal und Recht
Juchaczweg 21
12351 Berlin oder per Mail an

undefinedpa@awo-pflegenetz.de

Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Hanisch, PDL,
Telefon: 60 00 1 – 882.

Fü̈r Bewerbungen von Schwerbehinderten gilt der § 81
Abs. 1 und 2 SGB IX.