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Gut gerechnet.

In Pflegeeinrichtungen werden die Preise in Gruppensatz- oder Einzelsatzverhandlungen mit den Kostenträgern (im Normalfall die Kranken- und Pflegekassen) festgelegt.

Die Preise berechnen sich in so genannten Tagessätzen:

Ein Tagessatz setzt sich aus dem Pflegeentgelt (also den gesetzlich festgelegten Leistungen der Pflegekassen bei Pflegestufe 1-3 und im Härtefall), den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten zusammen.

Wir analysieren mit Ihnen Ihre persönliche Lage und beraten Sie umfassend. Sprechen Sie uns einfach an - unsere undefinedKontaktdaten. Wir nehmen uns Zeit für Sie.